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   BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 43.04   

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BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 43.04 (https://dejure.org/2005,8327)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.2005 - 9 B 43.04 (https://dejure.org/2005,8327)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 9 B 43.04 (https://dejure.org/2005,8327)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Immissionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem "Bypass Oberrhein"; Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge; Ansprüche nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV); Pflicht der Planfeststellungsbehörde zur Auferlegung von Schutzvorkehrungen ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 43.04
    Danach ist eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines obersten Bundesgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.).

    Damit zeigt die Beschwerde aber lediglich eine vermeintlich fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung von Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts auf, die die Zulassung der Revision nicht begründen kann (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

    Denn die Beschwerde beanstandet insoweit nur eine vermeintlich fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung von Rechtssätzen des Bundesverwal-tungsgerichts, was die Zulassung der Revision nicht begründen kann (BVerwG, Be-schluss vom 19. August 1997 a.a.O. m.w.N.).

    Es kann offen bleiben, ob diese Rüge, insbesondere soweit eine Abweichung von Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts behauptet wird, auf die die Beschwerdebegründung aber nicht weiter eingeht, den Anforde-rungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

    Eine weitere Sachaufklärung der Lärmbeeinträchtigung der Kläger zu 3 und 4 musste sich dem Verwaltungsgerichtshof entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht aufdrängen (vgl. zu diesem Maßstab, BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

    Denn sie benennt keinen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat, sondern rügt lediglich eine vermeintlich fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung von Rechtssätzen des Bundesver-waltungsgerichts, was die Zulassung der Revision nicht begründen kann (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

    Es kann offen bleiben, ob die Beschwerdebegründung, die sich insoweit in der Formulierung dieser Fragen erschöpft, die Anforderungen erfüllt, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung eines Zulassungsgrundes stellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen eisenbahnrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 43.04
    3 a) Die Divergenzrüge der Beigeladenen, mit der sie geltend macht, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs weiche, soweit es um die Anordnung eines Entscheidungs-vorbehalts über ergänzende Immissionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem "Bypass Oberrhein" geht, von zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsge-richts ab (Urteil vom 1. Juli 1988 BVerwG 4 C 49.86 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 76 und Beschluss vom 11. November 1996 BVerwG 11 B 65.96 Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 5), greift nicht durch.

    Insoweit ist allerdings in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts u.a. aufgrund des erwähnten Beschlusses vom 11. November 1996 (a.a.O.) geklärt, dass es für den Kausalzusammenhang ausreicht, wenn die Einwirkung auf dem planfestgestellten Abschnitt "entsteht".

    11 Die Beschwerde scheint hierin allerdings einen Wertungswiderspruch zu dem im Be-schluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1996 (a.a.O.) entschiedenen Fall zu sehen, wenn sie meint, die Grundsätze dieser Entscheidung müssten auf den vorliegenden Fall "übertragen" werden.

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 43.04
    Ebenso wie die Einbeziehung von Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 1. September 1997 BVerwG 4 A 36.96 BVerwGE 105, 178 ) ist deswegen auch die Regelung der Deponierung des bei der Realisierung eines Vorhabens anfallenden Erdreichs als not-wendige Folgemaßnahme zulässigerweise Gegenstand der Planfeststellung, weil anderenfalls die durch dieses Vorhaben verursachten Probleme nicht hinreichend bewältigt würden.

    Sie machen geltend, der Verwaltungsgerichtshof weiche von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1. September 1997 BVerwG 4 A 36.96 Buchholz 407.04 § 17 FStrG Nr. 132) sowie von darin zitierten Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts ab.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 43.04
    Ein Gehörsverstoß kann deshalb nur festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 88, 366 ; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 43.04
    Ein Gehörsverstoß kann deshalb nur festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 88, 366 ; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 43.04
    Ein Gehörsverstoß kann deshalb nur festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 88, 366 ; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 43.04
    Die Beschwerde meint, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs weiche im Zusammenhang mit der Behandlung der Verkehrsprognose von zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab (Urteil vom 11. Januar 2001 BVerwG 4 A 13.99 Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 16 und Beschluss vom 2. Oktober 2002 BVerwG 9 VR 11.02 juris).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 43.04
    28 Zwar umfasst die Versagung rechtlichen Gehörs auch den Fall, dass wesentliches Vorbringen eines Beteiligten bei der Urteilsfindung übergangen wird (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 BVerwG 2 C 4.83 Buchholz 237.8 § 53 LBG R-P Nr. 2 S. 2).
  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 43.04
    Der Verwaltungsgerichtshof ist im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass die Tatsacheninstanz unsubstantiierten Beweisanträgen nicht nachzugehen braucht und zu diesen auch Beweisanträge gehören, die erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage gestellt werden (vgl. etwa Beschluss vom 29. März 1995 BVerwG 11 B 21.95 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 43.04
    Die Beschwerde meint, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs weiche im Zusammenhang mit der Behandlung der Verkehrsprognose von zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab (Urteil vom 11. Januar 2001 BVerwG 4 A 13.99 Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 16 und Beschluss vom 2. Oktober 2002 BVerwG 9 VR 11.02 juris).
  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 44.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 C 3.98

    Trinkwasserversorgung; Wassergewinnungsanlage; Planfeststellung; Vorkehrungen;

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

  • BGH, 07.01.1982 - III ZR 114/80

    Enteignungsfähigkeit von Rechten des Mieters

  • BVerwG, 15.10.1998 - 4 B 94.98

    Gewinnung von Bodenschätzen; Bewilligung; Bergbauberechtigung; Verfahren der

  • BGH, 07.01.1982 - III ZR 141/80

    Berechnung der Eintschädigung bei Enteignung eines Pachtrechts

  • BVerwG, 16.12.1998 - 11 A 44.97

    Klageerhebung ohne bestimmten Antrag; wesentliche Änderung eines Schienenweges;

  • BVerwG, 16.12.1998 - 11 A 14.98

    Plangenehmigung; Auflassung eines Bahnübergangs, straßenrechtliche Entwidmung;

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

    Eine laufende Anpassungspflicht der Planfeststellungsbehörde an neue Prognosen besteht ohnehin nicht (Beschluss vom 25. Mai 2005 - BVerwG 9 B 43.04 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 35.10

    Planfeststellung; Planänderung; Bestimmtheit; Deckblatt; Verkehrsprognose;

    Eine laufende Anpassungspflicht der Planfeststellungsbehörde an neue Prognosen besteht im Übrigen nicht (Urteil vom 9. Juni 2010 a.a.O.; Beschluss vom 25. Mai 2005 - BVerwG 9 B 43.04 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 4.16

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am

    Das bauliche Sicherheitskonzept eines planfestgestellten Tunnels ist danach keine Rahmenbedingung, die eine von der Fachplanung betroffene Gemeinde oder ein Landkreis unabhängig von den Auswirkungen auf die Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben im Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe hinzunehmen haben (so noch BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 9 B 43.04 - juris Rn. 24).

    Hiernach - i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 1 AEG, § 2 Abs. 1 EBO und der EBA-Richtlinie - ergibt sich zwar kein Anspruch der Aufgabenträger des örtlichen und überörtlichen Brandschutzes auf Schaffung der baulichen Voraussetzungen für ein bestimmtes Rettungs- und Sicherheitskonzept (insoweit zutreffend BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 9 B 43.04 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 19.05.2010 - 9 A 25.09

    Planfeststellung; Planänderung; ergänzendes Verfahren; Verzicht auf Auslegung;

    Eine laufende Anpassungspflicht der Planfeststellungsbehörde an neue Prognosen besteht ohnehin nicht (Beschluss vom 25. Mai 2005 - BVerwG 9 B 43.04 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 2.18

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am

    Das bauliche Sicherheitskonzept eines planfestgestellten Tunnels ist danach keine Rahmenbedingung, die eine von der Fachplanung betroffene Gemeinde oder ein Landkreis unabhängig von den Auswirkungen auf die Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben im Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe hinzunehmen haben (so noch BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 9 B 43.04 - juris Rn. 24).

    Hiernach - i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 1 AEG, § 2 Abs. 1 EBO und der EBA-Richtlinie - ergibt sich zwar kein Anspruch der Aufgabenträger des örtlichen und überörtlichen Brandschutzes auf Schaffung der baulichen Voraussetzungen für ein bestimmtes Rettungs- und Sicherheitskonzept (insoweit zutreffend BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 9 B 43.04 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 15.12.2016 - 3 VR 4.16

    Planfeststellung; Planänderung; Eisenbahn; Tunnel; Rettungsplatz; Feuerwehr;

    Das bauliche Sicherheitskonzept habe lediglich Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen bei Schadensfällen und mithin bei Hilfeleistungen, zu denen die Feuerwehr verpflichtet sei und auf die sie sich einzustellen habe; es ginge zu weit, der Gebietskörperschaft unter Berufung auf die Funktionsfähigkeit ihrer Feuerwehr ein Recht einzuräumen, diese Rahmenbedingungen im Klagewege kontrollieren und mitgestalten zu können (BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 9 B 43.04 - juris Rn. 24).
  • VG Düsseldorf, 11.10.2007 - 4 K 5476/05

    Nachbarstreit wegen Erweiterung des Kalkwerks Flandersbach in Wülfrath-Rohdenhaus

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221; Beschluss vom 25. Mai 2005 - 9 B 43.04 -.
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